Versicherungsabrechnung

Besteht für Ihren Glasbruch eine Versicherung, so müssen Sie nur Die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung durchführen und uns die Polizzenkarte vorlegen. Alles weitere erledigen wir für Sie. Wir fragen bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Schadensbesichtigung erwünscht wird, oder ob ein Foto der beschädigten Windschutzscheibe ausreichend ist. Sofern von der Versicherung die Freigabe erfolgt, wird von uns eine Direktverrechnung mit Ihrer Versicherung durchgeführt.



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