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Besteht für Ihren Glasbruch eine Versicherung,
so müssen Sie nur Die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung
durchführen und uns die Polizzenkarte vorlegen. Alles weitere
erledigen wir für Sie. Wir fragen bei Ihrer Versicherung
nach, ob eine Schadensbesichtigung erwünscht wird, oder
ob ein Foto der beschädigten Windschutzscheibe ausreichend
ist. Sofern von der Versicherung die Freigabe erfolgt, wird
von uns eine Direktverrechnung mit Ihrer Versicherung durchgeführt. |
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