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Kassensysteme
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Kassensysteme

BTG Blümel ist Ihr kompetenter und verlässlicher Partner für Registrierkassen und Kassensysteme aus Wiener Neustadt. Unser Portfolio erstreckt sich von der einfachen Registrierkassa über ein „All-in-one“-Touchscreen-Modell mit integriertem Drucker bis hin zum PC-Kassensystem. In unserem Sortiment führen wir aber auch Kassen mit angeschlossener Waage. Im Gastronomiebetrieb kommt es oft auf die Geschwindigkeit an.

Mit dem richtigen Kassensystem und der optimalen Programmierung können wir Ihnen helfen, den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Registrierkassa kann noch so gut sein, wenn jedoch die Programmierung nicht auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, werden die Arbeitsabläufe nicht nach Ihrem Wunsch durchführbar sein. Das Beraterteam der Firma BTG Blümel ermittelt mit Ihnen gerne Ihre Anforderungen an die Kassa und bietet Ihnen das für Sie passende System an. Ob die kompakte „All-in-one“-Lösung mit Touchscreen oder eine PC-Kassa, wir haben das perfekte Kassensystem für eine einfache Bedienung und schnelle Registrierung.
Unsere Registrierkassen für den Einzelhandel sind in jeder Branche vertreten. Ob für Gärtnereien, Boutiquen, Friseure oder Kaufhäuser, in unserem Sortiment finden Sie eine große Auswahl an Registrierkassen. Im Gastronomiebetrieb ist es oft hilfreich, das Kassensystem mit weiteren Druckern auszustatten, um z.B. an der Bar und in der Küche die Bestellungen reibungslos abzuarbeiten.

Serviceteam

Sollte Ihre Registrierkassa einmal nicht funktionieren, steht Ihnen das BTG Blümel-Serviceteam sofort zur Verfügung, um die Störung schnellstmöglich zu beheben.

Zu unserem Sortimentsumfang gehören natürlich auch die richtigen Verbrauchsmittel. Wir führen qualitativ hochwertiges Papier für Ihren Drucker zu günstigen Preisen. Selbstverständlich können Sie Ihren Bedarf an Thermorollen schnell und unkompliziert auch online bei uns decken.
Seit 01. Januar 2016 sind alle österreichischen Unternehmen verpflichtet, ihre Bargeschäfte einzeln aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht). Darüber hinaus sind Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von über € 15.000,00 und dabei Barumsätze von über € 7.500,00 verzeichnen, zur Nutzung einer RKSV-konformen Kassa (Registrierkassenpflicht) sowie einer damit verbundenen Belegausgabe für jeden Geschäftsfall (Belegerteilungspflicht) verpflichtet.
Darüber hinaus muss zur Gewährleistung der Manipulationssicherheit ab 01. April 2017 jede Registrierkassa über eine geeignete Schnittstelle mit einer zusätzlichen technischen Sicherheitseinrichtung inklusive einer Signaturerstellungseinheit ausgerüstet werden.
Jedes Unternehmen, das der Registrierkassenpflicht unterliegt, benötigt eine RKSV-konforme Registrierkassa, ein Signatur-Modul (Sicherheitseinrichtung) und eine bei den Finanzbehörden registrierte Smartcard (Signaturerstellungseinheit).

Bilderrechte:
Bild Kassensysteme © Jens Brueggemann aka Ikonoklast, Hamburg (Germany) – stock.adobe.com